Akkreditierung
Online-Akkreditierung
Für eine Akkreditierung füllen Sie bitte das folgende Formular aus:Formular zur Online-Akkreditierung
Akkreditierungsrichtlinien - Landesmesse Stuttgart GmbH
Gültig für alle nationalen und internationalen Redakteure und Fotografen der Tages- und Fach-Presse sowie aller elektronischen Medien, inklusive Internet.
Eine Presseakkreditierung zu den Eigenveranstaltungen der Landesmesse Stuttgart GmbH erhalten:
1. Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises von
- Deutscher Journalisten Verband (DJV),
- ver.di (Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Angestellten Gewerkschaft),
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
- IFJ (International Federation of Journalists, Brüssel),
- Union Internationale de la Presse Elektronique (UIPRE), Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik (TELI), Verband deutscher Motorjournalisten (VDM), World Féderation of Journalists and Travel Writers (FIJET), Verband deutscher Agrarjournalisten (VDAJ), Vereinigung deutscher Reisejournalisten (VDRJ), Luftfahrt- Presse-Club (LPC).
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden, soweit diese zu konkreter Berichterstattung Veranstaltungen der Messe Stuttgart besuchen, darunter auch der DFJV (Deutscher Fachjournalistenverband) und die Jugendpresse Deutschland e.V.
- die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können.
- die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind.
- deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.
4. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, wenn sie dies durch eine schriftliche Bescheinigung der Institution dokumentieren können.
5. Vertreter von Jugendpresseorganisationen oder Schülerzeitungen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte / Gastkarte. Gleiches gilt für Praktikanten und Volontäre, die in Begleitung eines Redakteurs die Messe besuchen.
6. Mitglieder von Fachpresse-Vereinigungen, die im Rahmen der Messeveranstaltungen der Stuttgarter Messe- und Kongress GmbH anerkannt sind.
7. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, beziehungsweise deren Online-Publikationen in der jeweiligen Messe-Community als Informationskanäle etabliert sind.
Keine Akkreditierungsgrundlage sind:
- Visitenkarten
- Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
- Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.
- Hinsichtlich der Akkreditierungsbedingungen kann die Landesmesse Stuttgart GmbH jederzeit ihr Hausrecht ausüben!
Stand: Dezember 2005







